Ob eine rechtliche Betreuung erforderlich ist, entscheidet das Betreuungsgericht, nicht dieser Text. Geprüft sind drei Städte, nicht alle. Die Gebühr kann je Bundesland abweichen; im Bundesgesetz stehen 10 Euro. Die Behörde beglaubigt eine Vollmacht nur zur Vermeidung einer rechtlichen Betreuung.