Health & Fitness Daily assistance
Hilfe bei Anträgen
Erst Überblick, dann Antrag: gemeinsam klären, welcher Antrag wozu gebraucht wird — dann Post sichten, Formulare ausfüllen, Fristen im Blick behalten. Vom Pflegegrad über Rente und Wohngeld bis zum Schwerbehindertenausweis, zu Hause am Küchentisch. Der angezeigte Preis gilt je Stunde; Anfahrt kann hinzukommen.
Service details
Hilfe bei Anträgen am Küchentisch
Bevor ein Antrag ausgefüllt werden kann, muss erst klar sein, welcher — und wozu. Genau dabei hilft dieser Dienst: Jemand setzt sich mit an den Tisch, verschafft gemeinsam den Überblick, sortiert die Post, füllt aus, was diktiert wird, und notiert, was bis wann fehlt. Am Ende steht ein Ordner, in dem sich auch Angehörige zurechtfinden — und ein klarer nächster Schritt.
Oft gestellte Fragen
Was ist üblicherweise enthalten?
- Gemeinsam den Überblick verschaffen: welche Stelle wofür zuständig ist, welche Anträge infrage kommen, wo es kostenfreie Beratung gibt
- Post sichten und sortieren: Wichtiges, Erledigtes, Werbung
- Formulare vorlesen und ausfüllen, was die betroffene Person diktiert
- Unterlagen zusammenstellen: Bescheide, Nachweise, Kopien, Bescheinigungen
- Den Antrag auf einen Pflegegrad vorbereiten, ein Pflegetagebuch anlegen, den Begutachtungstermin vorbereiten
- Fristen aufschreiben und rechtzeitig daran erinnern — auch an die Widerspruchsfrist von einem Monat
- Einen Ordner anlegen, in dem sich auch Angehörige zurechtfinden
- Rückmeldung an Angehörige, sofern die betroffene Person zustimmt
Was ist üblicherweise nicht enthalten?
- Rechtliche Beratung: ob ein Bescheid richtig ist und welcher Anspruch besteht, dürfen nur Anwältinnen und anerkannte Beratungsstellen beurteilen
- Einen Widerspruch formulieren oder begründen — dafür sind Anwältinnen, Sozialverbände und Pflegestützpunkte da; die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist kostenfrei
- Der Weg zum Amt und der Termin dort — mitgehen und mitschreiben leistet die „Alltagsbegleitung"
- Die Steuererklärung — sie ist Steuerberatern und Lohnsteuerhilfevereinen vorbehalten
- Unterschreiben an Stelle der betroffenen Person, Bankgeschäfte und Verfügung über Konten
Wie wird abgerechnet?
Wie abgerechnet wird, entscheidet jeder Anbieter selbst — je Stunde, je Termin oder als Pauschale für den ganzen Vorgang; Anfahrt kann hinzukommen. Worum es geht und was bis wann erledigt sein muss, beschreiben Sie in Ihrem Bedarf — die Anbieter antworten darauf mit ihrem Preis und sagen, wie sie rechnen. Porto, Kopien, Beglaubigungen und Gebühren zahlt die betroffene Person selbst. Fragen Sie, ob kurze Rückfragen am Telefon berechnet werden.
Zahlt die Pflegekasse?
Eine Abrechnung über den Entlastungsbetrag ist möglich, wenn der Anbieter nach Landesrecht als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt ist; Post und Papiere zählen dort zur Alltagsbegleitung. Wer den Pflegegrad erst beantragt, hat den Betrag noch nicht — kostenfrei beraten dann Pflegekasse und Pflegestützpunkt. Klären Sie das vorab mit Anbieter und Kasse. DistanzPflege prüft die Anerkennung nicht und rechnet nicht mit Pflegekassen ab.
Geben Sie bei Ihrer Anfrage unter „Abrechnung über Pflegekasse" an, worüber Sie abrechnen möchten.
Wie bereite ich den Termin vor?
- Aufschreiben, worum es geht und was bis wann erledigt sein muss — das passt direkt in die Beschreibung Ihres Bedarfs
- Die ungeöffnete Post der letzten Wochen an einer Stelle sammeln
- Bescheide, Renten- und Kontounterlagen, Arztbriefe und Medikamentenliste bereitlegen
- Wenn es um einen Pflegegrad geht: über ein bis zwei Wochen notieren, wobei im Alltag geholfen werden muss
- Eine schriftliche Vollmacht ausstellen, wenn der Anbieter etwas absenden oder abholen soll
- Festlegen, was Angehörige erfahren sollen
What will you be asked when reporting a need?
You answer these points directly when reporting your need.
- Unterlagen: bleiben in der Wohnung / Anbieter kopiert vor Ort / Anbieter nimmt mit und bringt zurück
- Rechtliche Beratung: nicht enthalten / über Beratungsstelle / über Anwalt
- Abrechnung: je Stunde / je Termin / Pauschale für den Vorgang
- Bei Überziehung: nach Stundensatz / vorher absprechen / nicht möglich
- Rückmeldung an Angehörige: schriftlich / telefonisch / nur mit Einverständnis der betroffenen Person
- Absicherung: Haftpflichtversicherung vorhanden / Verschwiegenheit vereinbart
Wir vermitteln nur den Kontakt. Die Leistung erbringt der Anbieter, mit ihm schließen Sie auch den Vertrag. Diese Seite beschreibt, was üblich ist — sie ist kein Angebot.
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