Mobility & Travel Driving service
Fahrdienst zu Terminen
Fahrt zum Arzt, zur Therapie, zum Amt oder zur Familienfeier — Abholung an der Wohnungstür, Begleitung bis zum Eingang, Rückfahrt nach Absprache. Der Preis gilt je Fahrt, längere Strecken und die Anfahrt kosten meist mehr. Anbieter in Ihrer Region vergleichen Sie direkt auf dieser Seite.
Service details
Fahrdienst von Tür zu Tür
Von Tür zu Tür heißt: abgeholt in der Wohnung, gebracht bis vor die richtige Tür — nicht bis zum Bordstein. Der Fahrer hilft beim Einsteigen, verstaut, was mitmuss, und wartet auf Wunsch, bis es zurückgeht. Rückweg und Preis stehen fest, bevor die Fahrt beginnt. Personenbeförderung gegen Geld braucht eine amtliche Genehmigung — fragen Sie den Anbieter ruhig danach.
Oft gestellte Fragen
Was ist üblicherweise enthalten?
- Abholung an der Wohnungstür, Hilfe beim Ein- und Aussteigen
- Fahrt zu Arzt, Therapie, Amt, Friseur, Friedhof oder Familienbesuch
- Mitnahme von Rollator, Gehstock und Gepäck
- Begleitung bis zum Empfang oder ins Wartezimmer
- Wartezeit und Rückfahrt, wenn vorher vereinbart
- Mitfahrt einer Begleitperson, meist ohne Aufpreis
Was ist üblicherweise nicht enthalten?
- Ärztlich verordnete Fahrten auf Kosten der Krankenkasse — dafür ist eine Verordnung der Arztpraxis nötig
- Fahrten liegend oder mit medizinischer Betreuung an Bord — dafür ist der Rettungsdienst zuständig
- Begleitung während des Termins — dafür gibt es auf DistanzPflege den Dienst „Begleitung zum Arzt"
- Betreuung über die Fahrt hinaus — dafür gibt es „Alltagsbegleitung"
Wie wird abgerechnet?
Je Fahrt, zuzüglich Anfahrt zur Abholadresse, falls der Anbieter sie berechnet. Üblich ist ein Grundpreis für eine Strecke innerhalb eines festgelegten Umkreises; für längere Wege kommen Kilometer- oder Zonenzuschläge hinzu. Strecke, Wartezeit und Rückfahrt beschreiben Sie in Ihrem Bedarf — die Anbieter antworten darauf mit ihrem Preis, auch dazu, ob Hin- und Rückfahrt als eine Fahrt gelten. Fahrten abends und am Wochenende kosten meist mehr.
Zahlt die Pflegekasse?
Manchmal. Die Beförderung allein ist keine Kassenleistung. Ist der Anbieter nach Landesrecht als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt, kann die Fahrt als Teil einer Begleitleistung über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden. Klären Sie das vorab mit Anbieter und Kasse. DistanzPflege prüft die Anerkennung nicht und rechnet nicht mit Pflegekassen ab.
Geben Sie bei Ihrer Anfrage unter „Abrechnung über Pflegekasse" an, worüber Sie abrechnen möchten.
Wie bereite ich den Termin vor?
- Abholzeit, Zieladresse und voraussichtliche Dauer des Termins nennen — diese Angaben gehören direkt in die Beschreibung Ihres Bedarfs
- Angeben, was mitfährt: Rollator, Rollstuhl oder Gehstock. Nennen Sie es gleich im Bedarf, dann sehen die Anbieter sofort, ob ihr Fahrzeug passt
- Stockwerk, Aufzug und Stufen bis zur Haustür durchgeben
- Sagen, ob eine Begleitperson mitkommt
- Ausweis, Versichertenkarte und Überweisung bereitlegen
- Ein Telefon für Rückfragen erreichbar halten
What will you be asked when reporting a need?
You answer these points directly when reporting your need.
- Genehmigung nach Personenbeförderungsrecht: liegt vor / wird auf Wunsch gezeigt / liegt nicht vor
- Absicherung: Fahrzeug gewerblich versichert / privat versichert
- Am Ziel: Fahrer bringt bis zum Eingang / bis in den Warteraum / bleibt im Auto
- Rückfahrt: im selben Auftrag / als zweiter Auftrag / nicht nötig
- Zeitrahmen: bis 2 Stunden / bis 4 Stunden / nach Absprache
- Bei Überziehung: nach Stundensatz / vorher absprechen / nicht möglich
Wir vermitteln nur den Kontakt. Die Leistung erbringt der Anbieter, mit ihm schließen Sie auch den Vertrag. Diese Seite beschreibt, was üblich ist — sie ist kein Angebot.
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