Wohnungsreinigung
Reinigung der Wohnung, einmalig oder im festen Termin: Böden saugen und wischen, Bad und WC, Küche, Staub, Müll hinausbringen — die reine Putzarbeit, ohne Einkauf und Kochen. Der angezeigte Preis gilt je Stunde; Anfahrt und Reinigungsmittel können hinzukommen.
Dienst-Details
Wohnungsreinigung als feste Entlastung
Eine saubere Wohnung hält sich nur mit regelmäßiger Arbeit. Eine feste Reinigungskraft übernimmt Böden, Bad und Küche in einem wiederkehrenden Termin — dieselbe Person, eingespielt auf die Wohnung. Wer den Haushalt aus einer anderen Stadt organisiert, muss nur noch den Rhythmus verabreden; der Rest läuft vor Ort.
Oft gestellte Fragen
Was ist üblicherweise enthalten?
- Böden saugen und feucht wischen, Teppiche absaugen
- Bad und WC: Waschbecken, Dusche, Wanne, Armaturen, Spiegel, Fliesen
- Küche: Arbeitsflächen, Spüle, Herd, Fronten und Mikrowelle von außen
- Staub wischen auf Möbeln, Ablagen und erreichbaren Leisten
- Müll hinausbringen, Papierkörbe leeren
- Türgriffe und Lichtschalter abwischen
Was ist üblicherweise nicht enthalten?
- Fenster — dafür gibt es auf DistanzPflege den Dienst „Fensterreinigung"
- Waschen und Bügeln — dafür gibt es „Bügel- und Wäscheservice"
- Einkaufen, Kochen, Post, Begleitung: das leistet die breitere „Haushaltshilfe"
- Tropfender Hahn, Glühbirne, verstopfter Abfluss — dafür gibt es „Hausmeisterservice"
- Ausräumen ganzer Wohnungen und Entrümpelung
Wie wird abgerechnet?
Stundenweise, zuzüglich Anfahrt, falls der Anbieter sie berechnet. Räume, Umfang und Rhythmus beschreiben Sie in Ihrem Bedarf — die Anbieter antworten darauf mit ihrem Stundenpreis; Reinigungsmittel können enthalten sein oder hinzukommen. Beim ersten oder einmaligen Termin dauert es meist ein bis zwei Stunden länger — die Reinigungskraft muss sich erst orientieren, wo was steht und womit gearbeitet wird. Bei festen Terminen sinkt der Zeitbedarf danach.
Zahlt die Pflegekasse?
Möglich. Reinigung zählt zu den haushaltsnahen Leistungen, die über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden können — wenn der Anbieter nach Landesrecht als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt ist. Ob das zutrifft und ob Ihre Pflegekasse erstattet, klären Sie vorab mit beiden. DistanzPflege prüft die Anerkennung nicht und rechnet nicht mit Pflegekassen ab.
Geben Sie bei Ihrer Anfrage unter „Abrechnung über Pflegekasse" an, worüber Sie abrechnen möchten — dann sehen Anbieter sofort, ob sie passen.
Wie bereite ich den Termin vor?
- Räume und Häufigkeit festlegen — beides gehört direkt in die Beschreibung Ihres Bedarfs
- Reinigungsmittel, Staubsauger, Eimer und Tücher bereitstellen oder klären, wer sie mitbringt
- Empfindliche Böden und Oberflächen benennen: Parkett, Naturstein, geölte Möbel
- Lose Teppiche und Stolperfallen vorher wegräumen
- Unterlagen und Wertsachen wegschließen
- Klären, wer öffnet, wenn niemand zu Hause ist
Was wird beim Melden eines Bedarfs gefragt?
Diese Punkte beantworten Sie direkt beim Melden Ihres Bedarfs.
- Zugang: Kunde öffnet / Anbieter bekommt Schlüssel gegen Quittung / Nachbar öffnet
- Reinigungsmittel und Geräte: stellt der Kunde / bringt der Anbieter mit / werden berechnet
- Räume im Umfang: alle Wohnräume / nur Bad und Küche / nach Liste
- Zeitrahmen: bis 2 Stunden / bis 3 Stunden / nach Absprache
- Bei Überziehung: nach Stundensatz / vorher absprechen / nicht möglich
- Absicherung: Haftpflicht des Anbieters besteht / Reinigungskraft ist angemeldet
Wir vermitteln nur den Kontakt. Die Leistung erbringt der Anbieter, mit ihm schließen Sie auch den Vertrag. Diese Seite beschreibt, was üblich ist — sie ist kein Angebot.
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