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Gesund und fit Betreuung

Stundenweise Betreuung

Jemand bleibt für die vereinbarten Stunden da: Gesellschaft, Beschäftigung, Begleitung beim Spaziergang, im Notfall wird Hilfe gerufen — Angehörige haben dieselben Stunden für sich. Der angezeigte Preis gilt je Stunde; Anfahrt und Zuschläge für Abend und Wochenende können hinzukommen.

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Stundenweise Betreuung

Dienst-Details

Stundenweise Betreuung als Entlastung

Ein paar Stunden Gesellschaft verändern den Tag: jemand zum Reden, zum Vorlesen, für einen Spaziergang — in der Sprache, die der betreuten Person vertraut ist; Sie wählen sie in Ihrem Bedarf aus. Ein Anbieter kommt zur verabredeten Zeit, bleibt die vereinbarten Stunden und richtet sich nach den Gewohnheiten des Hauses. Angehörige haben dieselben Stunden für sich — für einen Termin, eine Fahrt oder einen Nachmittag ohne Telefon.

Oft gestellte Fragen

Was ist üblicherweise enthalten?
  • Anwesenheit und Beaufsichtigung während der vereinbarten Stunden
  • Beschäftigung: reden, vorlesen, Spiele, Musik, alte Fotos ansehen
  • Aktivierung nach den Gewohnheiten der betreuten Person
  • Begleitung beim Spaziergang
  • Erinnern an Trinken, Essen, Termine
  • Im Notfall Hilfe rufen
  • Kurze Rückmeldung an die Angehörigen nach dem Einsatz
Was ist üblicherweise nicht enthalten?
  • Einkauf, Post und Wäsche, gemeinsam erledigt — dafür gibt es „Alltagsbegleitung"
  • Der reine Besuch ohne Beaufsichtigung — dafür gibt es „Gesellschaft und Gespräch"

Beim Waschen, Duschen, Ankleiden und auf der Toilette hilft ein ambulanter Pflegedienst — ebenso bei Verbänden, Wundversorgung, Spritzen und Medikamenten. Dafür sind Pflegefirmen da; wenden Sie sich an die Pflegefirma Ihres Vertrauens. Betreuung läuft daneben und ersetzt sie nicht.

Wie wird abgerechnet?

Stundenweise, zuzüglich Anfahrt, falls der Anbieter sie berechnet. Ihre Wunschzeiten und den Umfang beschreiben Sie in Ihrem Bedarf — die Anbieter antworten darauf mit ihrem Stundenpreis; Zuschläge für Abend, Wochenende und Feiertag können hinzukommen. Üblich ist eine Mindestdauer je Einsatz, häufig ein bis zwei Stunden. Auch ein fester Nachmittag oder ganze Tage sind möglich — beschreiben Sie den Umfang einfach im Bedarf; für lange Einsätze nennen Anbieter oft einen Einsatzpreis. Fragen Sie nach der Regelung bei kurzfristiger Absage.

Zahlt die Pflegekasse?

Möglich, wenn der Anbieter nach Landesrecht als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt ist. Dieser Dienst kommt der Anerkennung am nächsten; meist über Entlastungsbetrag oder Verhinderungspflege. Ob das zutrifft und ob Ihre Kasse erstattet, klären Sie vorab mit beiden. DistanzPflege prüft das nicht und rechnet nicht mit Pflegekassen ab.

Geben Sie bei Ihrer Anfrage unter „Abrechnung über Pflegekasse" an, worüber Sie abrechnen möchten — Anbieter sehen das sofort.

Wie bereite ich den Termin vor?
  • Aufschreiben, was die betreute Person gern tut und was sie ablehnt — diese Stichpunkte passen direkt in die Beschreibung Ihres Bedarfs
  • Tagesablauf und feste Zeiten notieren. Tragen Sie die Wunschzeiten gleich im Bedarf ein, dann sehen die Anbieter sie sofort
  • Allergien, Unverträglichkeiten und Notfallmedikamente aufschreiben und sichtbar bereitlegen
  • Telefonnummern sichtbar hinlegen: Angehörige, Hausarzt, Nachbarn
  • Besprechen, was im Notfall geschehen soll und wer zuerst angerufen wird
  • Klären, wer die Tür öffnet; beim ersten Mal dabei sein oder erreichbar bleiben
Was wird beim Melden eines Bedarfs gefragt?

Diese Punkte beantworten Sie direkt beim Melden Ihres Bedarfs.

  • Allergien und Notfallmedikamente: Liste liegt bereit / keine bekannt / wird besprochen
  • Zeitrahmen: bis 2 Stunden / bis 4 Stunden / halber Tag / ganzer Tag
  • Überziehung: nach Stundensatz / vorher absprechen / nicht möglich
  • Termin abgelehnt oder Tür bleibt zu: Angehörige anrufen / Nachbarn dazuholen / nach 15 Minuten beenden
  • Absicherung: Haftpflicht des Anbieters / Schlüssel beim Kunden / Schlüssel beim Anbieter
  • Einverständnis der betreuten Person: liegt vor / noch zu klären

Wir vermitteln nur den Kontakt. Die Leistung erbringt der Anbieter, mit ihm schließen Sie auch den Vertrag. Diese Seite beschreibt, was üblich ist — sie ist kein Angebot.

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