Sprachmittlung
Dolmetschen, wenn es darauf ankommt: beim Amt, in der Arztpraxis, am Telefon mit der Pflegekasse — oder zu Hause am Tisch, Bescheide und Formulare Satz für Satz. Der angezeigte Preis gilt je Termin, üblich bis etwa zwei Stunden; Anfahrt kann hinzukommen.
Dienst-Details
Sprachmittlung bei Terminen und Post
Ein Termin beim Amt gelingt, wenn beide Seiten dasselbe verstehen. Sprachmittler übersetzen im Gespräch, geben Nachfragen wieder und fassen hinterher zusammen, was vereinbart wurde. Sie arbeiten auch am Küchentisch: Bescheide, Formulare und Briefe Satz für Satz. Angehörige, die weiter weg wohnen, müssen den Termin nicht selbst begleiten.
Oft gestellte Fragen
Was ist üblicherweise enthalten?
- Dolmetschen bei Behörden-, Bank- und Arztterminen
- Telefonate mit Amt, Pflegekasse oder Praxis
- Briefe, Bescheide und Formulare mündlich übersetzen
- Beim Ausfüllen die Fragen erklären
- Nach dem Termin zusammenfassen, was vereinbart wurde
Was ist üblicherweise nicht enthalten?
- Beglaubigte Übersetzungen — dafür braucht es gerichtlich ermächtigte Übersetzerinnen und Übersetzer
- Rechtliche Beratung, Vertretung gegenüber der Behörde und das Formulieren von Widersprüchen — das ist Anwältinnen, Sozialverbänden und Beratungsstellen vorbehalten; viele davon beraten kostenfrei
- Anträge im eigenen Namen ausfüllen und einreichen
- Schriftliche Übersetzung medizinischer Befunde
Wie wird abgerechnet?
Je Termin, zuzüglich Anfahrt, falls der Anbieter sie berechnet. Beschreiben Sie in Ihrem Bedarf, worum es geht und welche Sprache gebraucht wird — die Anbieter antworten darauf mit ihrem Preis; üblich ist ein Termin bis etwa zwei Stunden. Wartezeit im Amt zählt bei den meisten Anbietern mit — fragen Sie vorher nach. Telefonische Sprachmittlung wird häufig kürzer und günstiger abgerechnet als ein Vor-Ort-Termin.
Zahlt die Pflegekasse?
Möglich, wenn der Anbieter nach Landesrecht als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt ist und die Sprachmittlung als Teil der Alltagsbegleitung erbringt. Ob Ihre Kasse erstattet, klären Sie vorab mit Anbieter und Kasse. DistanzPflege prüft die Anerkennung nicht und rechnet nicht mit Pflegekassen ab.
Unabhängig davon stellen manche Ämter, Kliniken und Beratungsstellen eigene Sprachmittlung kostenfrei bereit — fragen Sie dort zuerst nach.
Geben Sie bei Ihrer Anfrage unter „Abrechnung über Pflegekasse" an, worüber Sie abrechnen möchten — dann sehen Anbieter sofort, ob sie dazu passen.
Wie bereite ich den Termin vor?
- Sprache und, wenn es darauf ankommt, den Dialekt nennen. Die Sprache wählen Sie im Bedarf direkt aus, dann sehen die Anbieter sofort, ob sie passen
- Worum es geht in zwei Sätzen aufschreiben — diese zwei Sätze passen direkt in die Beschreibung Ihres Bedarfs
- Unterlagen vorab zeigen, damit Fachbegriffe nachgeschlagen werden können
- Klären, ob der Anbieter mit in den Raum darf
- Termin und mögliche Wartezeit großzügig einplanen
Was wird beim Melden eines Bedarfs gefragt?
Diese Punkte beantworten Sie direkt beim Melden Ihres Bedarfs.
- Erfahrung: Behördentermine / Arzttermine / Briefe und Formulare / alles davon
- Qualifikation: geschulte Sprachmittlung / Muttersprache ohne Ausbildung / gerichtlich ermächtigt
- Sprachpaar: Deutsch und die zweite Sprache / Dialekt bei Bedarf
- Einsatzort: vor Ort beim Termin / per Telefon / zu Hause am Tisch
- Zeitrahmen und Überziehung: bis 2 Stunden / nach Stundensatz / vorher absprechen
- Absicherung: Schweigepflicht vereinbart / Haftpflicht besteht
Wir vermitteln nur den Kontakt. Die Leistung erbringt der Anbieter, mit ihm schließen Sie auch den Vertrag. Diese Seite beschreibt, was üblich ist — sie ist kein Angebot.
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